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Internationales Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr

См. также в других словарях:

  • Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr — Das Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr, kurz COTIF (original französisch Convention relative aux transports internationaux ferroviaires, englisch Convention concerning International Carriage by Rail), betrifft… …   Deutsch Wikipedia

  • Eisenbahnfrachtrecht, internationales — Eisenbahnfrachtrecht, internationales. Die Grundlage des Eisenbahnfrachtrechts bilden die allgemeinen Rechtsnormen, insbes. die handelsrechtlichen Normen des Gebietes, in dem die Beförderung stattfindet. Durch Ausstellung einer Verkehrsordnung… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Frachtrecht, internationales — Frachtrecht, internationales. Inhalt: I. Geschichtliches, Geltungsgebiet, Wesen und Anwendbarkeit des IÜ. – II. Der internationale Frachtvertrag. Sein Abschluß und Inhalt. – III. Ansprüche aus dem internationalen Frachtvertrag. – IV. Rückgriff. – …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Rechtsvorschriften für den internationalen Eisenbahnfrachtverkehr — Die Rechtsvorschriften für den internationalen Eisenbahnverkehr als Teil des Eisenbahnrechts sind nach und nach entstanden, und deshalb in mehreren internationalen Übereinkommen festgehalten. Sie beinhalten Regeln für den Personen und… …   Deutsch Wikipedia

  • Internationales Eisenbahntransportkomitee — (comité international des transports par chemins de fer), gemeinsames Organ der den einheitlichen reglementarischen Bestimmungen zu dem IÜ. beigetretenen Eisenbahnverwaltungen für die Fortbildung dieser Bestimmungen sowie für die einheitliche… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Office central des transports internationaux par chemins de fer à Berne — (abgekürzt OCTI) war das Zentralamt für den internationalen Eisenbahnverkehr. Es wurde 1893 mit dem Inkrafttreten des ersten internationalen Übereinkommens über den Güterverkehr für den internationalen Schienenverkehr (IÜG bzw. 1. Berner… …   Deutsch Wikipedia

  • Bedeckung — (covering with a tilt; bachâge; copertura) der in offenen Wagen verladenen Güter, das Anbringen von Decken (Plachen) zum Schutze gegen äußere Einflüsse. Die B. kann entweder obligatorisch sein und wird dann von der Eisenbahnverwaltung gefordert,… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Abfertigungsdienst — (Expeditionsdienst), (expedition service; service des expéditions; servizio di spedizione), die bahnseitige Vorbereitung, der Abschluß und die völlige Abwicklung des Beförderungsvertrages (Personen, Gepäck, Expreßgut), bzw. des Frachtvertrages… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Nachnahme — Nachnahme, die vorschußweise Entnahme einer Geldsumme bei einem Frachtführer oder Spediteur bei Übergabe von Frachtgut an diesen unter der Vereinbarung, daß der Frachtführer diese Auslage bei Ablieferung des Gutes am Bestimmungsorte vom Empfänger …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Eisenbahnrecht — Eisenbahnrecht, die Gesamtheit der das Eisenbahnwesen regulierenden Rechtsnormen; zur Überwachung ihrer gleichmäßigen Durchführung und einheitlichen Gestaltung in Deutschland wurde durch Gesetz vom 27. Juni 1873 ein Reichseisenbahnamt (s.d.)… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Deutsche Eisenbahnen — Deutsche Eisenbahnen. Inhaltsübersicht: I. Geschichtliches. II. Der jetzige Stand des deutschen Eisenbahnwesens. A. Länge und Eigentumsverhältnisse. B. Bau und Betrieb. 1. Allgemeines. 2. Bauliche Anlagen. 3. Fahrzeuge. 4. Eisenbahnbetrieb. 5.… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

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